Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                             Stand 01.03.2022

 

Geltung der Bedingungen                                                            

Allen Angeboten, Aufträgen, Lieferungen und sonstige Leistungen der MBT Jacobs GmbH liegen die derzeit gültigen AGB (Stand: März 2022) zugrunde. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt und werden von der MBT Jacobs GmbH nicht anerkannt, es sei denn, die MBT Jacobs GmbH hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 

Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und für die Dauer von 1 Monat ab Datum des Angebotes verbindlich, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Werden die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nach Angebotsabgabe geändert, behalten wir uns eine erneute Angebotsabgabe vor. Angaben in Angeboten und/oder in Auftragsbestätigungen von MBT Jacobs GmbH, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler unterliegen, verpflichten die MBT Jacobs GmbH nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen und Muster der MBT Jacobs GmbH dürfen ohne deren Zustimmung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden.

Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Einbehalt von Kopien zurückzugeben.

 

Auftragserteilung

Ein Auftrag ist erst dann von uns angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Für den Umfang der Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichende Bestätigungen werden behandelt wie ein neues Angebot. Nebenabreden und Änderungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben – insbesondere Zölle, Steuern, Abschöpfung, Währungsausgleich – anfallen, ist MBT Jacobs GmbH berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung, einschließlich Verladung grundsätzlich ab unserem Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Fracht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Materialbeistellungen, Unterlagen, Genehmigungen und/oder Freigaben. Die Bearbeitungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

Wird eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis vorliegt, so hat der Käufer MBT Jacobs GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von der MBT Jacobs GmbH schuldhaft nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug, berechtigt, es sei denn, dass MBT Jacobs GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von MBT Jacobs GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine Vertragsstrafe ist zwischen den Parteien nicht ausdrücklich vereinbart. Eine etwaige Regelung in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung der MTB Jacobs GmbH. Andernfalls wird die Vertragsstrafe nicht Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.

 

Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der MBT Jacobs GmbH verlassen hat. Und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.

Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

 

Mängelansprüche

 Sofern es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden um einen Kauf- oder Werklieferungsvertrag handelt, haften wir für bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestehende Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft als „garantiert“ bezeichnet haben.

Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen uns unverzüglich, spätestens binnen 12 Tagen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Einbau; anderenfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last.

Versteckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 12 Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Ergänzend gilt §§ 377 HGB.

Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche des Kunden beträgt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen der §§ 438 Absatz 1 Nr. 2 und 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB. Sollte die MBT Jacobs GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen haben, gelten für etwaige Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln, wenn der MBT Jacobs GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

Die Gewährleistung von MBT Jacobs GmbH für Sach- und Rechtsmängel beschränkt sich der Sache nach auf Nacherfüllung. Im Rahmen unserer Nacherfüllungspflicht ist MBT Jacobs GmbH nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Kommt MBT Jacobs GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Darüber hinaus ist, soweit die MBT Jacobs GmbH mangelfreie Teillieferungen erbracht hat, eine Rückgängigmachung des gesamten Vertrages nur zulässig, wenn das Interesse des Kunden an den erbrachten Teillieferungen nachweislich fortgefallen ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der Regelungen der nachfolgenden Bestimmungen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der MBT Jacobs GmbH über bzw. bleiben in unserem Eigentum und sind auf Verlangen an uns auf unsere Kosten zurückzusenden.

Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde, nach Verständigung mit der MBT Jacobs GmbH, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei MBT Jacobs GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von MBT Jacobs GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die MBT Jacobs GmbH trägt alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; Transportkosten jedoch nur von dem Ort aus, an den die gekaufte Ware bestimmungsgemäß geliefert wurde und maximal bis zur Höhe des Wertes des Liefergegenstandes in mangelfreiem Zustand.

Der Kunde hat die jeweils im Lieferumfang enthaltenen Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vor der erstmaligen Montage und Inbetriebsetzung in vollem Umfang zur Kenntnis zu nehmen und beim Betrieb zu beachten.

Die MBT Jacobs GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, ohne vorherige Zustimmung von MBT Jacobs GmbH vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Beanspruchung – ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische, elektronische und elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von MBT Jacobs GmbH zu verantworten sind.

Keine Gewährleistungsansprüche bestehen ferner, wenn der Kunde den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt, und/oder Teile des Liefergegenstandes nicht durch Original-Ersatzteile von MBT Jacobs GmbH, sondern durch Ersatzteile eines Dritten ersetzt oder ersetzen lässt, ohne dass dies wegen Verzugs von MBT Jacobs GmbH im Hinblick auf eine ihr obliegende Pflicht und ergebnislosen Ablaufs einer vom Kunde gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist, um eine vertragsgemäße Nutzung des Liefergegenstandes zu ermöglichen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen an dem Liefergegenstand bzw. die Ersatzteile von dem Dritten verursacht worden sind. Die Gewährleistung der MBT Jacobs GmbH erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den vom Kunden vorgesehenen, vom üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist.

 

Eigentumsvorbehalt

Die MBT Jacobs GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der hergegebenen Schecks und Wechsel, vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware der MBT Jacobs GmbH mit anderem Material erwirbt sie das Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Werts ihrer Ware zu dem Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die Ware für die MBT Jacobs GmbH unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt das Eigentum der MBT Jacobs GmbH, bis alle Forderungen erfüllt sind, die ihr gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat die MBT Jacobs GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem sie eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern die MBT Jacobs GmbH die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von der MBT Jacobs GmbH zurückgenommene Vorbehaltsware darf sie verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Käufer der MBT Jacobs GmbH schuldet, nachdem diese einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf das Eigentum der MBT Jacobs GmbH hinweisen und muss diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der MBT Jacobs GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.

Wenn der Käufer dies verlangt, ist die MBT Jacobs GmbH verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert ihrer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Die MBT Jacobs GmbH darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen der MBT Jacobs GmbH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde gegebenenfalls in Höhe des Miteigentumsanteils an der verkauften Ware einschließlich aller Nebenrechte an die MBT Jacobs GmbH ab.

Soweit der Kunde in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber der MBT Jacobs GmbH nachzukommen und er den verlängerten Eigentumsvorbehalt sicherstellt, ist er berechtigt, die im Eigentum der MBT Jacobs GmbH stehenden Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.

Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, nicht ordnungsgemäß nachkommt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist. MBT Jacobs GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein etwaiger Verwertungserlös aus der Verwertung der zurückgenommenen Vorbehaltsware wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Widerrufs uns unverzüglich Name bzw. Firma der Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt zu geben.

In den Fällen des vorstehenden Abs. 4 hat der Kunde auf Verlangen von MBT Jacobs GmbH dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. MBT Jacobs GmbH ist gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Schuldner des Kunden aufzudecken.

Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Kunde MBT Jacobs GmbH unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. Mitzuteilen. Interventionskosten, wozu auch etwaige Prozesskosten gehören, gehen im Innenverhältnis zwischen der MBT Jacobs GmbH und dem Kunden zu Lasten des Letzteren.

Die MBT Jacobs GmbH ist berechtigt, ihre unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst nachweislich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Die MBT Jacobs GmbH verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherungen auf Verlangen des Kunden unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der MBT Jacobs GmbH in Coesfeld zuständig ist. Die MBT Jacobs GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

 

Warenannahme

montags – freitags von 07:00 – 15:30 Uhr

(oder nach vorheriger Vereinbarung)